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Lehrer/in für Integrationssprachkurse (empfehlenswert mit passender Lizenz oder dafür erfüllte Voraussetzungen). Wir sind sehr daran interessiert, uns weiterzuentwickeln, denn nur so können wir unseren Kunden stets ein qualitativ hochwertiges Produkt anbieten. Unser dynamisches und vor allem internationales Team bewältigt gemeinsam sowohl das Lehrgeschäft, als auch Planungsaufgaben. Interessiert? Wir freuen uns auf Sie!
Stellenangebote & Zulassung von Lehrkräften Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Zulassungsverfahren Rechtsgrundlagen

Ihr Aufgabengebiet

Planung des Kurses und Unterrichts Durchführung vom Einstufungstests Durchführung des Unterrichts nach Integrationssprachkursverordnung (InV), (fünf Mal wöchentlich, von 08:30 bis 12:30) Vorbereitung zum Orientierungstest und seine Durchführung Vorbereitung zur DTZ-Prüfung und dessen Durchführung

Ihr Profil

passende Lizenz oder für die Lehrtätigkeit erfüllte Voraussetzungen Individualität, Kreativität Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme Flexibel, belastbar Multikulturelle Kompetenz Gute PC-Kenntnisse

Wir erwarten

Individualität, Kreativität Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme Flexibilität Belastbarkeit Multikulturelle Kompetenz Gute PC-Kenntnisse

Ihre Ansprechpartnerin

Nelli Wolf E-Mail: kontakt@newosprachschule.de
Zulassung von Lehrkräften in Integrationskursen Um als Lehrkraft in Integrationskursen unterrichten zu können, benötigen Sie eine Zulassung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge. Zulassungsverfahren Die Zulassung der Lehrkräfte erfolgt zentral durch das Bundesamt für Migration und Flüchtlinge in der Regionalstelle Würzburg, Referat 314. Lehrkräfte, die noch über keine Zulassung für den Unterricht in Integrationskursen verfügen, müssen im Rahmen des Zulassungsverfahrens den "Antrag auf Zulassung von Lehrkräften in Integrationskursen" stellen. Eine Zulassungsprüfung ist erst möglich, wenn Ihr vollständiger Antrag (mit Antragsformular) auf Zulassung inklusive aller relevanten Qualifikationsnachweise (Kopien) und sonstigen Bewerbungsunterlagen im Fachreferat 314 in Würzburg eingegangen ist. Die Entscheidung über Ihren Antrag wird Ihnen in unmittelbarem Anschluss an die abschließende Prüfung Ihrer Unterlagen bekannt gegeben. Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel mindestens sechs Wochen. Rechtsgrundlagen Die Integrationskursverordnung (IntV) definiert die Zulassungsvoraussetzungen für Lehrkräfte wie folgt: Lehrkräfte, die im Integrationskurs Deutsch als Zweitsprache unterrichten, müssen ein erfolgreich abgeschlossenes Studium, Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als Zweitsprache, vorweisen (§ 15 Absatz 1 IntV). Soweit diese fachlichen Qualifikationen nicht vorliegen, ist eine Zulassung zur Lehrtätigkeit nur möglich, wenn die Lehrkraft an einer vom Bundesamt vorgegebenen Zusatzqualifizierung teilgenommen hat (§ 15 Absatz 2 IntV). Lehrkräfte im Orientierungskurs müssen eine für die Vermittlung der Ziele nach § 3 Abs. 1 Nr. 2 IntV ausreichende fachliche Qualifikation und Eignung nachweisen (§ 15 Absatz 3 Satz 1 IntV). Zulassung von Lehrkräften in Integrationskursen (§ 15 Absatz 1 und 2 IntV) Lehrkräfte, die über ein in Deutschland abgeschlossenes DaF/DaZ-Studium verfügen, werden gemäß § 15 Absatz 1 IntV sofort zugelassen. Lehrkräfte, die ein solches Studium nicht nachweisen können, aber die Zulassungskriterien der Zusatzqualifizierung erfüllen, müssen nach § 15 Absatz 2 IntV an einer Zusatzqualifizierung teilnehmen. Das Bundesamt entscheidet in diesen Fällen, ob für eine Zulassung noch eine verkürzte Zusatzqualifizierung (70 Unterrichtsstunden) oder eine unverkürzte Zusatzqualifizierung (140 Unterrichtsstunden) zu absolvieren ist.
Regionalstelle Würzburg, Referat 314 Bundesamt für Migration und Flüchtlinge Regionalstelle Würzburg Veitshöchheimer Straße 100 97080 Würzburg

Checkliste Durch geeignete Kopien sind nachzuweisen: Studienabschlüsse/Berufsab- schlüsse (Kopie des Originaldokuments und Übersetzung in deutscher Sprache durch einen vereidigten Übersetzer) Zusatzqualifikationen in DaF/DaZ Erfahrung im Unterrichten des Faches Deutsch bei Ausländern und Spätaussiedlern (Nachweise durch Bestätigung der Schulen/Einrichtungen mit Angabe des Zeitraums und/oder Angabe der Anzahl der Unterrichtsstunden)
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Ihre Ansprechpartnerin

Judith Weber Tel.: +49 6571 - 9516060 Mob.: +49 151 - 21561111 E-Mail: kontakt@newosprachschule.de

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Lehrer/in für Integrationssprachkurse (empfehlenswert mit passender Lizenz oder dafür erfüllte Voraussetzungen). Wir sind sehr daran interessiert, uns weiterzuentwickeln, denn nur so können wir unseren Kunden stets ein qualitativ hochwertiges Produkt anbieten. Unser dynamisches und vor allem internationales Team bewältigt gemeinsam sowohl das Lehrgeschäft, als auch Planungsaufgaben. Interessiert? Wir freuen uns auf Sie!

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Planung des Kurses und Unterrichts Durchführung vom Einstufungstests Durchführung des Unterrichts nach Integrationssprachkursverordnung (InV), (fünf Mal wöchentlich, von 08:30 bis 12:30) Vorbereitung zum Orientierungstest und seine Durchführung Vorbereitung zur DTZ-Prüfung und dessen Durchführung

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Wir erwarten

Individualität, Kreativität Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme Flexibilität Belastbarkeit Multikulturelle Kompetenz Gute PC-Kenntnisse Ihre Ansprechpartnerin Nelli Wolf Schulleitung/Inhaberin E-Mail: kontakt@newosprachschule.de

Ihre Ansprechpartnerin

Judith Weber Verwaltung/Sekretariat Tel.: +49 6571 - 9516060 Mob.: +49 151 - 21561111 E-Mail: kontakt@newosprachschule.de