Wir suchen ab sofort
Lehrer/in für Integrationssprachkurse
(empfehlenswert mit passender Lizenz oder dafür erfüllte
Voraussetzungen).
Wir sind sehr daran interessiert, uns weiterzuentwickeln, denn nur
so können wir unseren Kunden stets ein qualitativ hochwertiges
Produkt anbieten.
Unser dynamisches und vor allem internationales Team bewältigt
gemeinsam
sowohl das Lehrgeschäft, als auch Planungsaufgaben.
Interessiert? Wir freuen uns auf Sie!
Stellenangebote &
Zulassung von Lehrkräften
Bundesamt für Migration und Flüchtlinge
Zulassungsverfahren
Rechtsgrundlagen
Ihr Aufgabengebiet
•
Planung des Kurses und Unterrichts
•
Durchführung vom Einstufungstests
•
Durchführung des Unterrichts nach
Integrationssprachkursverordnung (InV),
•
(fünf Mal wöchentlich, von 08:30 bis 12:30)
•
Vorbereitung zum Orientierungstest und seine
Durchführung
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Vorbereitung zur DTZ-Prüfung und dessen Durchführung
Ihr Profil
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passende Lizenz oder für die Lehrtätigkeit erfüllte
Voraussetzungen
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Individualität, Kreativität
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Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme
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Flexibel, belastbar
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Multikulturelle Kompetenz
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Gute PC-Kenntnisse
Wir erwarten
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Individualität, Kreativität
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Bereitschaft zur Verantwortungsübernahme
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Flexibilität
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Belastbarkeit
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Multikulturelle Kompetenz
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Gute PC-Kenntnisse
Ihre Ansprechpartnerin
Nelli Wolf
E-Mail: kontakt@newosprachschule.de
Zulassung von Lehrkräften in Integrationskursen
Um als Lehrkraft in Integrationskursen unterrichten zu können, benötigen Sie
eine Zulassung vom Bundesamt für Migration und Flüchtlinge.
Zulassungsverfahren
Die Zulassung der Lehrkräfte erfolgt zentral durch das Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge in der Regionalstelle Würzburg, Referat 314.
Lehrkräfte, die noch über keine Zulassung für den Unterricht in Integrationskursen verfügen,
müssen im Rahmen des Zulassungsverfahrens den "Antrag auf Zulassung von Lehrkräften in
Integrationskursen" stellen.
Eine Zulassungsprüfung ist erst möglich, wenn Ihr vollständiger Antrag (mit Antragsformular)
auf Zulassung inklusive aller relevanten Qualifikationsnachweise (Kopien) und sonstigen
Bewerbungsunterlagen im Fachreferat 314 in Würzburg eingegangen ist. Die Entscheidung
über Ihren Antrag wird Ihnen in unmittelbarem Anschluss an die abschließende Prüfung Ihrer
Unterlagen bekannt gegeben. Die Bearbeitung Ihres Antrags dauert in der Regel mindestens
sechs Wochen.
Rechtsgrundlagen
Die Integrationskursverordnung (IntV) definiert die Zulassungsvoraussetzungen für Lehrkräfte
wie folgt:
•
Lehrkräfte, die im Integrationskurs Deutsch als Zweitsprache unterrichten, müssen ein
erfolgreich abgeschlossenes Studium, Deutsch als Fremdsprache oder Deutsch als
Zweitsprache, vorweisen (§ 15 Absatz 1 IntV).
•
Soweit diese fachlichen Qualifikationen nicht vorliegen, ist eine Zulassung zur
Lehrtätigkeit nur möglich, wenn die Lehrkraft an einer vom Bundesamt vorgegebenen
Zusatzqualifizierung teilgenommen hat (§ 15 Absatz 2 IntV).
•
Lehrkräfte im Orientierungskurs müssen eine für die Vermittlung der Ziele nach § 3 Abs.
1 Nr. 2 IntV ausreichende fachliche Qualifikation und Eignung nachweisen (§ 15 Absatz 3
Satz 1 IntV).
Zulassung von Lehrkräften in Integrationskursen (§ 15 Absatz 1 und 2 IntV)
•
Lehrkräfte, die über ein in Deutschland abgeschlossenes DaF/DaZ-Studium verfügen,
werden gemäß § 15 Absatz 1 IntV sofort zugelassen.
•
Lehrkräfte, die ein solches Studium nicht nachweisen können, aber die
Zulassungskriterien der Zusatzqualifizierung erfüllen, müssen nach § 15 Absatz 2 IntV an
einer Zusatzqualifizierung teilnehmen. Das Bundesamt entscheidet in diesen Fällen, ob
für eine Zulassung noch eine verkürzte Zusatzqualifizierung (70 Unterrichtsstunden) oder
eine unverkürzte Zusatzqualifizierung (140 Unterrichtsstunden) zu absolvieren ist.
Regionalstelle Würzburg,
Referat 314
Bundesamt für Migration und
Flüchtlinge
Regionalstelle Würzburg
Veitshöchheimer Straße 100
97080 Würzburg
Checkliste
Durch geeignete Kopien sind
nachzuweisen:
•
Studienabschlüsse/Berufsab-
schlüsse
(Kopie des Originaldokuments
und Übersetzung in deutscher
Sprache durch einen
vereidigten Übersetzer)
•
Zusatzqualifikationen in
DaF/DaZ
•
Erfahrung im Unterrichten des
Faches Deutsch bei
Ausländern und
Spätaussiedlern
(Nachweise durch Bestätigung
der Schulen/Einrichtungen mit
Angabe des Zeitraums
und/oder Angabe der Anzahl
der Unterrichtsstunden)
NEWO Sprachschule
Kasernenstraße 37
54516 Wittlich
+49 (0) 6571 - 95 16 060
+49 (0) 151 - 21 56 11 11
k o n t a k t @ n e w o s p r a c h s c h u l e . d e
h t t p : / / w w w . n e w o s p r a c h s c h u l e . d e
Ihre Ansprechpartnerin
Judith Weber
Tel.: +49 6571 - 9516060
Mob.: +49 151 - 21561111
E-Mail: kontakt@newosprachschule.de